Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Vereinszweck: Auszug aus Vereinsstatuten § 2 Zweck a. die Förderung des guten Verhältnisses der Mitglieder mit der österreichischen einheimischen Bevölkerung, insbesondere mit den Einwohnern des Almdorfes Königsleiten b. zu örtlichen und regionalen Aktivitäten in Bezug auf Kultur, Natur und Umwelt beizutragen, um so das Wohlbefinden der Mitglieder zu fördern; c. die Vertretung und Förderung der Interessen der Vereinsmitglieder in ihrer Position als Grundstücks- und Wohnungseigentümer im Almdorf Königsleiten.